Svoboda sobranij, mitingov i demonsttracij: teorija i praktika
In: Sovetskoe gosudarstvo i pravo: organ Instituta Prava Imeni A. Ja. Vyšinskogo Akademii Nauk SSSR i Vsesojuznogo Instituta Juridičeskich Nauk Ministerstva Justicii SSSR, Heft 7, S. 35-43
ISSN: 0132-0769
Die Reformprozesse in der UdSSR werden von der wachsenden politischen Aktivität der Bürger begleitet, welche dank der Politik der Offenheit ihre Meinungen in Kundgebungen und Demonstrationen zum Ausdruck bringen. Die Meinungsfreiheit als politisches Recht, die Akzeptanz des Meinungspluralismus, die Interessenartikulation im Rahmen von politischen Aktionen sollen in der neuen Verfassung so verankert werden, daß die Realisierung von politischen Freiheiten gesetzlich garantiert und geregelt wird. die gesetzlichen Grundlagen der Organisation und Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Straßenprozessionen und Demonstrationen, die der Erlaß des Ministerrats der UdSSR von 1988 bestimmt, sollen durch ein neues Gesetz verbessert werden. So haben die Organisatoren die Staatsorgane rechtzeitig über die geplanten Protestaktionen zu informieren, damit letztere entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bürger und zur Sicherung der öffentlichen Ordnung treffen können. (BIOst-Ldg)